Unternehmenszweck
Wie und für wen wird die GWFF tätig?
Rechteinhaber aus originärem Recht:
• Filmproduzenten
• Fernsehproduzenten
• Filmurheber
• Produzenten von Synchronfassungen
• Videogramm-Hersteller
• Schauspieler
Rechteinhaber aus derivativem Recht:
• Verleiher
Vertragsgrundlage
Grundlage für die GWFF ist der
Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages zwischen
ihr und Film- und
Fernsehproduzenten bzw. Filmurhebern, Schauspielern oder
Videoprogrammherstellern.
Durch diesen Vertrag räumt der
Berechtigte der GWFF zur treuhänderischen
Wahrnehmung die zur Geltendmachung
des Vergütungsanspruches notwendigen,
ihm originär und/oder derivativ
zustehenden und während der Vertragsdauer noch anfallenden Urheber- und
Leistungsschutzrechte an Filmwerken bzw. Bildtonträgern
ein. Dieser
Wahrnehmungsvertrag ermöglicht es der GWFF, die zum Inkasso
notwendigen
Vereinbarungen und Verträge abzuschließen und für die Berechtigten
die ihnen
zustehenden Gelder einzuziehen.
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