Unternehmenszweck

Wie und für wen wird die GWFF tätig?

Rechteinhaber aus originärem Recht:
• Filmproduzenten
• Fernsehproduzenten
• Filmurheber
• Produzenten von Synchronfassungen
• Videogramm-Hersteller
• Schauspieler

Rechteinhaber aus derivativem Recht:
• Verleiher

Grafik

Vertragsgrundlage

Grundlage für die GWFF ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages zwischen
ihr und Film- und Fernsehproduzenten bzw. Filmurhebern, Schauspielern oder
Videoprogrammherstellern.

Durch diesen Vertrag räumt der Berechtigte der GWFF zur treuhänderischen
Wahrnehmung die zur Geltendmachung des Vergütungsanspruches notwendigen,
ihm originär und/oder derivativ zustehenden und während der Vertragsdauer noch anfallenden Urheber- und Leistungsschutzrechte an Filmwerken bzw. Bildtonträgern
ein. Dieser Wahrnehmungsvertrag ermöglicht es der GWFF, die zum Inkasso
notwendigen Vereinbarungen und Verträge abzuschließen und für die Berechtigten
die ihnen zustehenden Gelder einzuziehen.


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