Unternehmenszweck

Wer ist die GWFF?

Die GWFF, Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH, ist eine
nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom Deutschen Patent- und Markenamt
zugelassene Verwertungsgesellschaft. Sie wurde 1982 von Film- und Fernseh-
produzenten mit dem Ziel gegründet, die ihnen und Filmurhebern durch das
Urhebergesetz zugewiesenen Vergütungsansprüche bei Vervielfältigungen und
Zweitnutzungen zu verwalten und geltend zu machen.

Warum gibt es die GWFF und was tut sie?

Die Produzenten, Filmurheber und Schauspieler können — angesichts der durch die
technische Entwicklung bedingten vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten — die Rechte an
ihren Film- und Fernsehwerken häufig nicht mehr selbst geltend machen, da ihnen oft
der Überblick fehlt, wo und durch wen ihre Werke genutzt werden. Darüber hinaus
können nach dem Deutschen Urhebergesetz bestimmte Vergütungsansprüche, z.B.
für die Leerkassetten- und Geräteabgabe (§ 54 UrhG) oder das Vermieten und
Verleihen von Videokassetten (§ 27 UrhG), nur durch Verwertungsgesellschaften
geltend gemacht werden.

Aber auch für diejenigen, die diese geschützten Werke nutzen wollen, ist es nicht
zumutbar, die Berechtigten am Film ausfindig zu machen und mit jedem einzeln über
eine Rechteeinräumung zu verhandeln.

Aus diesem Grunde haben die Urheber und Leistungsschutzberechtigten ihre Rechte
Verwertungsgesellschaften übertragen, d.h. Organisatoren, die dann in der Lage sind,
die notwendige Erlaubnis nicht nur für ein einzelnes Werk, sondern für ein umfassendes
Repertoire zu erteilen, öffentliche Veranstaltungen zu überwachen und die vereinbarten
Vergütungen einzuziehen.

Die GWFF bezieht von denjenigen, die das geistige Eigentum der Produzenten und
Filmurheber nutzen, Vergütungen und verteilt diese Gelder an diejenigen, denen
es zusteht. Sie fungiert demnach als Treuhänder.


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