Unternehmenszweck
Wer ist die GWFF?
Die GWFF, Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film-
                und Fernsehrechten mbH, ist eine 
                nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom
                Deutschen Patent- und Markenamt 
                zugelassene Verwertungsgesellschaft. Sie wurde 1982 von Film- und
                Fernseh-
                produzenten mit dem Ziel gegründet, die ihnen und Filmurhebern durch das 
                Urhebergesetz zugewiesenen Vergütungsansprüche bei Vervielfältigungen und
                Zweitnutzungen zu verwalten und geltend zu machen.
Warum gibt es die GWFF und was tut sie?
Die Produzenten, Filmurheber und Schauspieler können  — angesichts der durch die 
                technische 
                Entwicklung bedingten vielfältigen
                Nutzungsmöglichkeiten — die Rechte an 
                ihren Film- und Fernsehwerken häufig nicht
                mehr selbst geltend machen, da ihnen oft 
                der Überblick  fehlt, wo und
                durch wen ihre Werke genutzt werden. Darüber hinaus 
                können nach dem Deutschen
                Urhebergesetz bestimmte Vergütungsansprüche, z.B. 
                für die Leerkassetten- und Geräteabgabe (§ 54 UrhG) oder  das Vermieten und 
                Verleihen von Videokassetten (§ 27 UrhG), nur durch 
                Verwertungsgesellschaften 
                geltend gemacht werden.
Aber auch für diejenigen, die
                diese geschützten Werke nutzen wollen, ist es nicht 
                zumutbar, die Berechtigten
                am Film ausfindig zu machen und mit jedem einzeln über 
                eine Rechteeinräumung zu
                verhandeln.
Aus diesem Grunde haben die
                Urheber und Leistungsschutzberechtigten ihre Rechte 
                Verwertungsgesellschaften
                übertragen, d.h. Organisatoren, die dann in der Lage sind, 
                die notwendige
                Erlaubnis nicht nur für ein einzelnes Werk, sondern für ein umfassendes
                Repertoire zu erteilen, öffentliche Veranstaltungen zu überwachen und die
                vereinbarten
                Vergütungen einzuziehen.
Die GWFF bezieht von denjenigen,
                die das geistige Eigentum der Produzenten und
                Filmurheber nutzen, Vergütungen
                und verteilt diese Gelder an diejenigen, denen 
                es zusteht. Sie fungiert demnach
                als Treuhänder.
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