Unternehmenszweck

Ausschüttungen, Mitgliedsbeiträge und
Verwaltungskosten der GWFF

Wie gibt die GWFF diese Gelder an ihre Berechtigten weiter?

Die GWFF verfügt bei allen von ihr wahrgenommenen Rechten über Verteilungspläne, die ständig erweitert und modifiziert werden. Sie erstellt für jeden Berechtigten für die von ihr wahrgenommenen Rechte filmwerksbezogene Abrechnungen.

Dazu ist es notwendig, dass der Berechtigte der GWFF die für die unterschiedlichen
Abgeltungsbereiche notwendigen Daten, z.B. Originaltitel, deutscher Titel, Länge des
Films, Produktionsland, Produktionsjahr, ausstrahlender Sender usw. mitteilt; alle
Daten werden auf Formularen erfasst und sind zur Meldung und einwandfreien
Identifizierung der Filme notwendig. Bei ausländischen Wahrnehmungsberechtigten,
die nicht über alle für die Berechnung und Ausschüttungen notwendigen Daten, z.B. Ausstrahlungsdaten, verfügen, stellt die GWFF die fehlenden Daten aus ihrer
umfangreichen Ausstrahlungs- und Werkverzeichnisdatei zur Verfügung.

Was kostet ein Beitritt in die GWFF und womit finanziert sie sich?

Durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der GWFF fallen für die Berechtigten keinerlei Kosten — auch keine Mitgliederbeiträge — an. Da es Verwertungsgesellschaften
laut Gesetz verboten ist, Gewinn zu erwirtschaften, schüttet die GWFF (als eine der effizientesten und kostengünstigsten Verwertungsgesellschaften) alle Gelder, unter Abzug der Verwaltungskosten, an ihre Berechtigten aus.


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