Unternehmenszweck
Ausschüttungen, Mitgliedsbeiträge und
Verwaltungskosten der GWFF
Wie gibt die GWFF diese Gelder an ihre Berechtigten weiter?
Die GWFF verfügt bei allen von ihr wahrgenommenen Rechten über Verteilungspläne, die ständig erweitert und modifiziert werden. Sie erstellt für jeden Berechtigten für die von ihr wahrgenommenen Rechte filmwerksbezogene Abrechnungen.
Dazu
ist es notwendig, dass der Berechtigte der GWFF die für die unterschiedlichen
Abgeltungsbereiche notwendigen Daten, z.B. Originaltitel, deutscher Titel,
Länge des
Films, Produktionsland, Produktionsjahr, ausstrahlender Sender usw.
mitteilt; alle
Daten werden auf Formularen erfasst und sind zur Meldung und
einwandfreien
Identifizierung der Filme notwendig. Bei ausländischen
Wahrnehmungsberechtigten,
die nicht über alle für die Berechnung und
Ausschüttungen notwendigen Daten, z.B. Ausstrahlungsdaten, verfügen, stellt die
GWFF die fehlenden Daten aus ihrer
umfangreichen Ausstrahlungs- und
Werkverzeichnisdatei zur Verfügung.
Was kostet ein Beitritt in die GWFF und womit finanziert sie sich?
Durch Abschluss eines
Wahrnehmungsvertrages mit der GWFF fallen für die Berechtigten keinerlei Kosten
— auch keine Mitgliederbeiträge — an. Da es Verwertungsgesellschaften
laut
Gesetz verboten ist, Gewinn zu erwirtschaften, schüttet die GWFF (als eine der effizientesten und kostengünstigsten Verwertungsgesellschaften) alle Gelder, unter
Abzug der Verwaltungskosten, an ihre
Berechtigten aus.
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