Unternehmenszweck
Geltendmachung der Rechte im Ausland
Entstehung der Rechte
Infolge der europaweiten Einspeisung von Filmen ins Kabelnetz und der Lizenzierung in europäischen Ländern, muss der Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigte seine Rechte nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland wahrnehmen.
Die GWFF ist die einzige deutsche Filmverwertungsgesellschaft, die die Rechte ihrer Berechtigten auch im europäischen Ausland (z.B. Österreich, Schweiz, Frankreich, Spanien, Niederlande, Dänemark und weiteren Ländern) auf Grund von Gegenseitigkeitsverträgen mit den dort tätigen Verwertungsgesellschaften geltend machen kann.
Nach diesen Verträgen vertritt jede nationale Verwertungsgesellschaft in ihrem Land auch die ihr durch eine ausländische Verwertungsgesellschaft eingebrachten Rechte, zieht die Urheberrechtsvergütungen ein, die dann gegenseitig verrechnet werden.
Übersicht der Gegenseitigkeitsverträge der GWFF mit ausländischen Verwertungsgesellschaften
Wahrnehmung der sog. Leerkassettenabgabe im Ausland
SUISSIMAGE, Bern, in der deutschsprachigen Schweiz und in Liechtenstein- www.suissimage.ch
SWISSPERFORM, Zürich, in der Schweiz ohne französische Schweiz - www.swissperform.ch
VAM, Wien, in Österreich - www.vam.cc
PROClREP, Paris, in Frankreich - www.procirep.fr
FILMKOPI, Kopenhagen, in Dänemark - www.filmkopi.dk
SEKAM Video, Amsterdam, in den Niederlanden - www.sekamvideo.org
FRF Video, Stockholm, in Schweden - www.frf.se
PROCIBEL, Brüssel, in Belgien - www.procibel.be
EGEDA, Madrid, in Spanien - www.egeda.es
PACC, Toronto, in Kanada - www.pacc.ca
SAPA, Bratislava, in der Slowakei - www.sapa.cc
U.P.F.A.R., Bukarest, in Rumänien - www.upfarargoa.ro
NORWACO, Oslo, in Norwegen - www.norwaco.no
GEDIPE, Lissabon, in Portugal - www.gedipe.org
Wahrnehmung von Kabelweitersenderechten im Ausland
SUISSIMAGE, Bern, in der deutschsprachigen Schweiz und in Liechtenstein - www.suissimage.ch
SWISSPERFORM, Zürich, in der Schweiz ohne französische Schweiz - www.swissperform.ch
AGICOA, Genf, in Kanada, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland, Bosnien, Lettland, Albanien, Mazedonien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Südafrika - www.agicoa.org
VAM, Wien, in Österreich - www.vam.cc
ANGOA, Paris, in Frankreich - www.angoa.fr
EGEDA, Madrid, in Spanien - www.egeda.es
CAB, Kopenhagen, in Dänemark - www.cab.dk
Wahrnehmung der Rechte aus schulischer Nutzung im Ausland
SUISSIMAGE, Bern, in der deutschsprachigen Schweiz und in Liechtenstein- www.suissimage.ch
SWISSPERFORM, Zürich, in der Schweiz ohne französische Schweiz - www.swissperform.ch
Screenrights, Chippendale, Australien, in Australien und Neuseeland - www.screenrights.org
Was muss der Berechtigte tun?
Wiederum muss der Berechtigte der GWFF durch einen Wahrnehmungsvertrag die Rechte, auch zur Wahrnehmung im Ausland, übertragen.
Auch hier benötigt die GWFF vollständige Meldungen. Wenn die Ausstrahlungsdaten der Film- und Fernsehwerke nicht bekannt sind, reichen hier die reinen Filmdaten. Die GWFF gibt die Meldung als GWFF den ausländischen Verwertungsgesellschaften weiter, die dann die Ausstrahlungsdaten ermittelt.
So schüttet die GWFF an ihre Berechtigten aus.
Sie erstellt auch hier filmwerksbezogene Abrechnungen, d.h. die GWFF gibt die auf die Film- und Fernsehwerke entfallenden, aus dem jeweiligen Ausland erhaltenen, Beträge an die Berechtigten weiter.
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